Zusammenfassung
Der September‑2021‑Bericht fasst die Umsetzung des Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen zusammen. Er erklärt die Förderinstrumente, die Anspruchsvoraussetzungen und zeigt, dass bis zum Stichtag 116,6 Mio. € ausgezahlt wurden – etwa gleich verteilt zwischen den beiden Sektoren.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds wurde per Gesetz im März 2020 eingerichtet, um land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen während der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
- Förderfähig sind Betriebe, die die De‑minimis‑Grenze (200 000 € bzw. 20 000 €) nicht überschreiten, weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % (Land‑/Forstwirtschaft) bzw. 50 % (Lockdown‑Umsatzersatz) verzeichnen.
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