Zusammenfassung
Der Bericht bestätigt, dass das Strahlenschutzgesetz 2020 den Schutz von Schwangeren und Jugendlichen am Arbeitsplatz nicht verschlechtert hat; die bestehenden Dosisgrenzen bleiben unverändert.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2021
Bericht
Frau
Gesundheit
junger Mensch
Gewerbeaufsicht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Schutz für schwangere Arbeitnehmer*innen bleibt unverändert: Die Arbeitsbedingungen müssen den Schutz der Allgemeinbevölkerung (1 mSv/Jahr) gewährleisten.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur dann strahlenexponierte Tätigkeiten ausführen, wenn ihre Ausbildung oder ihr Studium dies erfordert.
Eingebracht von
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