Bericht zur Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes 2020

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie das Flughafenentgeltegesetz 2020 angewendet wurde: Preis‑Cap‑Formeln bestimmen maximale Gebühren, PRM‑Umlagen und Sonderkosten werden vollkostenreguliert, und Nutzer:innenausschüsse an sechs Flughäfen beschlossen eine moderate Gebührenerhöhung von 1,45 % bis 1,95 %, wirksam ab 01.01.2021.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2021
Bericht
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Das Flughafenentgeltegesetz (FEG) setzt die EU‑Richtlinie 2009/12/EG in nationales Recht um und gilt für alle österreichischen Flughäfen mit mehr als 100 000 Passagieren pro Jahr – im Jahr 2020 waren das Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt.
  • Das Preis‑Cap‑Regime legt Obergrenzen für verschiedene Flughafenentgelte fest; die Berechnungsformeln nutzen das höchstzulässige Abfluggewicht (MTOW), Passagierzahlen, Treibstoffmenge und die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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