COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2021: Umfang, Kosten und Wirkung

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie Österreich von März 2020 bis Oktober 2021 Kurzarbeitsbeihilfen zur Bewältigung der COVID‑19‑Krise eingesetzt hat. Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Nettoverdienstes, Arbeitgeber bekommen eine Beihilfe, und das Programm kostete insgesamt rund 10,34 Mrd. €.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Kurzarbeit wurde ab dem 1. März 2020 (Phase 1) eingeführt, um Unternehmen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Arbeitnehmer erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts; die Höhe ist nach Bruttoeinkommen gestaffelt (90 % bis € 1.700, 85 % bis € 2.685, 80 % darüber).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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