Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie Österreich von März 2020 bis Oktober 2021 Kurzarbeitsbeihilfen zur Bewältigung der COVID‑19‑Krise eingesetzt hat. Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Nettoverdienstes, Arbeitgeber bekommen eine Beihilfe, und das Programm kostete insgesamt rund 10,34 Mrd. €.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Kurzarbeit wurde ab dem 1. März 2020 (Phase 1) eingeführt, um Unternehmen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
- Arbeitnehmer erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts; die Höhe ist nach Bruttoeinkommen gestaffelt (90 % bis € 1.700, 85 % bis € 2.685, 80 % darüber).
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