Zusammenfassung
Der Bericht des BMK zum Oktober 2021 zeigt, dass in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds flossen. Er erfüllt damit die Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG.einfache Mehrheit XXVII 17.02.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht erfüllt die gesetzliche Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes.
- Im Berichtsmonat Oktober 2021 wurden in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keine Ein- oder Auszahlungen aus dem Krisenfonds vorgenommen.
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