Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für drei Maßnahmen bereitstellte: Sonderbetreuungszeit für Eltern und Pflegende, Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen und eine Einmalzahlung an Personen, die nach Arbeitslosengeld Krankengeld erhalten haben.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis 14 Jahre oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei geschlossenen Schulen oder Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung.
- Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, gilt seit 1. Januar 2020 und wird bis zur Höchstbeitragsgrundlage vom Bund erstattet.
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