COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit, Schwangeren‑Freistellung & Einmalzahlung

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für drei Maßnahmen bereitstellte: Sonderbetreuungszeit für Eltern und Pflegende, Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen und eine Einmalzahlung an Personen, die nach Arbeitslosengeld Krankengeld erhalten haben.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis 14 Jahre oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei geschlossenen Schulen oder Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung.
  • Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, gilt seit 1. Januar 2020 und wird bis zur Höchstbeitragsgrundlage vom Bund erstattet.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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