Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen – Bericht November 2021

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über den im Juli 2020 eingerichteten Überbrückungsfonds für selbständige Künstler*innen, dessen Ziel es ist, finanzielle Notlagen wegen COVID‑19 zu mildern. Er erklärt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der nicht rückzahlbaren Zuschüsse und zeigt statistische Ergebnisse bis November 2021.
einfache Mehrheit XXVII 07.04.2022
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde per Gesetz am 7. Juli 2020 eingerichtet; der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport muss monatlich einen Bericht über die Maßnahmen vorlegen.
  • Anspruchsberechtigt sind Künstler*innen, die zum Stichtag in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und wegen COVID‑19 eine wirtschaftliche Notlage nachweisen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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