COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit, Schwangeren‑Freistellung & Einmalzahlung

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanzierte Sonderurlaub für Eltern, bezahlte Freistellung für schwangere Beschäftigte und Einmalzahlungen an Personen nach Arbeitslosengeld unterstützt hat.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Sonderbetreuungszeit (SBZ): Eltern und pflegende Angehörige können bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlten Sonderurlaub nehmen, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind; die Erstattung an den Arbeitgeber steigt von einem Drittel auf 100 % des fortgezahlten Entgelts je nach Phase.
  • Einmalzahlung für Personen, die nach Arbeitslosengeld Krankengeld erhalten haben: Je nach Anzahl der Bezugstage (≥47, ≥62, ≥77) erhalten Betroffene im Januar 2021 eine Pauschalzahlung von 150 €, 300 € bzw. 450 €.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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