Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2021: Arbeitnehmer*innen erhielten bis zu 90 % ihres Nettoentgelts, Unternehmen wurden für Mehrkosten entschädigt, und insgesamt wurden rund 9,2 Mrd. € ausgezahlt.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht erklärt, dass Kurzarbeitsbeihilfen auf Basis des Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG) und der Arbeitsmarktservice‑Gesetzes‑Bestimmungen (AMSG) gewährt wurden.
- Arbeitnehmer*innen erhalten je nach Bruttoeinkommen zwischen 80 % und 90 % ihres Nettoentgelts während Kurzarbeit.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.