COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2021 – Überblick und Finanzdaten

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2021: Arbeitnehmer*innen erhielten bis zu 90 % ihres Nettoentgelts, Unternehmen wurden für Mehrkosten entschädigt, und insgesamt wurden rund 9,2 Mrd. € ausgezahlt.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht erklärt, dass Kurzarbeitsbeihilfen auf Basis des Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG) und der Arbeitsmarktservice‑Gesetzes‑Bestimmungen (AMSG) gewährt wurden.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten je nach Bruttoeinkommen zwischen 80 % und 90 % ihres Nettoentgelts während Kurzarbeit.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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