Zusammenfassung
Der Bericht des Justizministeriums für Februar 2022 beschreibt, wie Mittel aus dem COVID‑19‑Fonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug durch Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für das Finanzjahr 2022 wurden insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für die Justiz (UG 13) bereitgestellt.
- Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.