Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen – Bericht Feb. 2022

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt den seit Juli 2020 bestehenden Überbrückungsfonds für selbständige Künstler*innen, seine gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Zuschüsse und die statistischen Ergebnisse bis Februar 2022.
einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen in Kraft gesetzt.
  • Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert waren und eine durch COVID‑19 verursachte wirtschaftliche Notlage nachweisen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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