Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung Schwangere – COVID‑19‑Krisenfonds

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bezahlte Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanziert wurden. Er gibt Auskunft zu den einzelnen Phasen, Erstattungsquoten und den insgesamt ausgezahlten Beträgen von etwa 42 Mio. € zwischen März 2020 und Februar 2022.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlten Urlaub, wenn Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Der Bund erstattet den Arbeitgebern je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des fortgezahlten Entgelts, gedeckelt an der monatlichen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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