Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis Februar 2022, deren Höhe, die betroffenen Unternehmen und die finanziellen Belastungen für den Staat.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht beschreibt die gesetzlichen Grundlagen für die Kurzarbeitsbeihilfen, die auf § 13 Abs. 1a AMPFG und § 37b AMSG beruhen.
- Arbeitnehmer*innen erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (90 % bis € 1.700, 85 % bis € 2.685, 80 % darüber).
Eingebracht von
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