COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2022 – Überblick

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis Februar 2022, deren Höhe, die betroffenen Unternehmen und die finanziellen Belastungen für den Staat.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht beschreibt die gesetzlichen Grundlagen für die Kurzarbeitsbeihilfen, die auf § 13 Abs. 1a AMPFG und § 37b AMSG beruhen.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (90 % bis € 1.700, 85 % bis € 2.685, 80 % darüber).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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