Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im März 2022 durch COVID‑19‑Fonds

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz informiert über die Verwendung von Mitteln aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im März 2022, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug aufrechtzuerhalten. Im März wurden 84 390,63 € ausgezahlt, hauptsächlich für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Im Finanzjahr 2022 wurden dem Unternehmensbereich 13 insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds zugewiesen.
  • Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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