Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von Januar 2020 bis März 2022, deren Höhe, Verteilung und finanzielle Belastung für den Staat.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht beschreibt das Kurzarbeitsinstrument, bei dem die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird und Arbeitnehmer*innen 80‑90 % ihres Nettoverdienstes erhalten.
- Unternehmen erhalten vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die die Mehrkosten deckt; Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung.
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