Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds 2020‑2022 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte, um Lohnfortzahlung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu vier Wochen unbezahlten Urlaub mit voller Lohnfortzahlung.
- Arbeitgeber erhalten für die während der SBZ gezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund; die Höhe variiert je nach Phase (ein Drittel, Hälfte oder 100 % des Entgelts) und ist auf die ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.
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