COVID‑19‑Fonds: Finanzierung von Gerichten und Strafvollzug im April 2022

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz gibt einen Überblick über die Verwendung von Mitteln aus dem COVID‑19‑Fonds im April 2022. Die bereitgestellten 4,5 Mio. € wurden auf Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Straf‑ und Maßnahmenvollzug verteilt, wobei im April 34 600,41 € für Reinigung, Tests und Desinfektionsmittel ausgezahlt wurden.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Im Haushaltsjahr 2022 wurden dem Untergeschoss 13 insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds zugewiesen.
  • Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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