Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für bezahlte Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmer:innen verwendet wurden, um Betreuungspflichten während der Pandemie abzusichern.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Eltern und pflegenden Angehörigen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung, wenn Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts liegt.
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