COVID‑19‑Fonds‑Bericht zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im Mai 2022

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz erklärt, wie im Mai 2022 Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten durch Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bericht basiert auf der gesetzlichen Vorgabe nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes, die die Berichterstattung über die Mittelverwendung vorschreibt.
  • Im Finanzjahr 2022 wurden insgesamt 4,5 Mio. € für den Justizbereich (UG 13) bereitgestellt; davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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