Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen finanziert.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmern bis zu vier Wochen bezahlte Freistellung, um Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, wenn Einrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten für die während der SBZ gezahlten Löhne eine Erstattung aus dem Fonds; die Höhe variiert je nach Phase (ein Drittel, die Hälfte oder 100 % des Entgelts).
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