Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den seit Juli 2020 bestehenden Fonds zur Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, der wegen COVID‑19 eingerichtet wurde. Er enthält Angaben zu Förderbedingungen, Auszahlungsbeträgen und statistischen Ergebnissen bis Juni 2022.einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Förderberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. November 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflicht- oder freiwillig versichert waren und durch COVID‑19 in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 eingerichtet und wird seitdem monatlich vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport an den Kulturausschuss berichtet.
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