Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über den vom 7. Juli 2020 eingerichteten Überbrückungsfonds für freischaffende Künstler*innen, dessen Ziel es ist, Einkommensausfälle wegen COVID‑19 zu kompensieren. Er beschreibt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Förderungen (bis zu 10.000 €) und liefert statistische Daten zu Anträgen, Auszahlungen und Rückzahlungen bis Juli 2022.einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler eingerichtet.
- Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erließ gemeinsam mit dem Bildungsminister eine Richtlinie zur Abwicklung der Förderungen, die am 8. Juli 2020 in Kraft trat.
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