Zusammenfassung
Der Juli‑2022‑Bericht des Justizministeriums beschreibt die Verwendung von COVID‑19‑Fonds‑Mitteln für Schutzausrüstung und Testgeräte, um den Betrieb der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Straf‑ und Maßnahmenvollzugs sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht basiert auf dem COVID‑19‑FondsG (§ 3 Abs. 5) und gibt Auskunft über die Mittelverwendung im Juli 2022.
- Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden 75.140,70 € für 504.300 FFP2‑Masken am 31.05.2022 bestellt.
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