COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung für Schwangere (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanzielle Unterstützung für Eltern, pflegende Angehörige und schwangere Beschäftigte bereitstellte, indem er das Gehalt während Sonderfreistellungen weiterzahlte und die Kosten an Arbeitgeber bzw. Krankenkassen erstattete.
einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen mit Kindern bis 14 Jahre oder pflegenden Angehörigen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt zu werden, während das Gehalt weitergezahlt wird.
  • Die Rückerstattung an die Arbeitgeber erfolgt in sechs Phasen, wobei die Erstattungshöhe von einem Drittel bis zu 100 % des fortgezahlten Entgelts variiert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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