COVID‑19‑Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstler*innen (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der im Juli 2020 eingerichtete Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung von selbständigen Künstler*innen unterstützte während der COVID‑19‑Krise mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 10 000 €; das Programm lief bis April 2022, verteilte insgesamt rund 157 Mio. € an etwa 10 000 Personen.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 per Gesetzesbeschluss eingerichtet, um Künstler*innen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Förderberechtigt waren Künstler*innen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und nachweisen konnten, dass sie durch COVID‑19 wirtschaftlich notleidend waren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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