Zusammenfassung
Der im Juli 2020 eingerichtete Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung von selbständigen Künstler*innen unterstützte während der COVID‑19‑Krise mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 10 000 €; das Programm lief bis April 2022, verteilte insgesamt rund 157 Mio. € an etwa 10 000 Personen.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 per Gesetzesbeschluss eingerichtet, um Künstler*innen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
- Förderberechtigt waren Künstler*innen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und nachweisen konnten, dass sie durch COVID‑19 wirtschaftlich notleidend waren.
Eingebracht von
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