COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung für Schwangere (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte. Beide Maßnahmen ermöglichten bezahlte Freistellungen bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bzw. in körpernahen Berufen, wobei insgesamt rund 83 Mio. € ausgegeben wurden.
einfache Mehrheit XXVII 29.11.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderung betreuen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen unbezahlten Urlaub mit voller Lohnfortzahlung zu nehmen.
  • Die SBZ wurde in sechs zeitlich befristeten Phasen umgesetzt; die Erstattungsquote für das vom Arbeitgeber weitergezahlte Entgelt stieg von einem Drittel (Phase 1 & 2) über die Hälfte (Phase 3) bis zu 100 % (Phase 4‑6).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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