COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit, Schwangeren‑Freistellung & Einmalzahlungen (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 drei Maßnahmen finanzierte: Sonderbetreuungszeit für Eltern und Pflegende, Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen und Einmalzahlungen an Personen nach Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Sonderbetreuungszeit (SBZ): Arbeitnehmer*innen können bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt werden, um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Sonderfreistellung Schwangere: Schwangere Arbeitnehmerinnen, die in körpernahen Berufen arbeiten, erhalten ab der 14. Schwangerschaftswoche bis zum 30. Juni 2022 eine bezahlte Freistellung; die Kosten werden vom Bund an die Krankenkassen erstattet.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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