Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 drei Maßnahmen finanzierte: Sonderbetreuungszeit für Eltern und Pflegende, Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen und Einmalzahlungen an Personen nach Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Sonderbetreuungszeit (SBZ): Arbeitnehmer*innen können bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt werden, um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Sonderfreistellung Schwangere: Schwangere Arbeitnehmerinnen, die in körpernahen Berufen arbeiten, erhalten ab der 14. Schwangerschaftswoche bis zum 30. Juni 2022 eine bezahlte Freistellung; die Kosten werden vom Bund an die Krankenkassen erstattet.
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