COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft & private Zimmervermietungen (Nov 2022)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt den COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen, der von 2020 bis 2022 vier Förderphasen mit Zuschüssen, Boni und Umsatzersatz umfasste und bis November 2022 rund 161 Mio. € an 16.741 Betriebe auszahlte.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde im März 2020 als Reaktion auf die COVID‑19‑Krise eingerichtet, um Einkommensverluste in Land‑ und Forstwirtschaft sowie bei privaten Zimmervermietungen auszugleichen.
  • Förderberechtigt sind Betriebe, die mindestens 30 % Umsatzrückgang erlitten haben, nicht insolvent sind und die De‑minimis‑Grenze (200 000 € bzw. 20 000 €) einhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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