Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 Eltern, pflegende Angehörige und schwangere Arbeitnehmerinnen finanzielle Unterstützung durch bezahlte Freistellungen (Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung Schwangerer) gewährte. Arbeitgeber erhalten Erstattungen vom Bund, die je nach Phase unterschiedlich hoch ausfallen.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung, wenn Kinder‑ oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber*innen erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, gestaffelt nach Phase: ein Drittel (Phase 1‑2), die Hälfte (Phase 3) bzw. 100 % (Phase 4‑7).
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