COVID‑19‑Härtefallfonds für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Privatzimmer – Jahresbericht Dezember 2022
Zusammenfassung
Der Bericht fasst die Umsetzung des COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen zusammen. Er beschreibt Förderphasen, Anspruchsvoraussetzungen und die Gesamtauszahlung von rund 161 Mio. € bis Ende 2022.einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds wurde im März 2020 als Sonderrichtlinie eingeführt, um Unternehmen in Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen wegen COVID‑19 zu unterstützen.
- Förderberechtigt sind kleine Betriebe (≤ 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 2 Mio. €) und solche, die mindestens 30‑50 % Umsatzverlust erlitten haben.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.