Zusammenfassung
Der Bericht des Justizministeriums für Januar 2023 erklärt, wie 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds dem Justizbereich zugewiesen wurden und im Monat 20.793,35 € für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel ausgegeben wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im Finanzjahr 2023 wurden dem UG 13 insgesamt 4,5 Mio. € für COVID‑19‑Maßnahmen zugewiesen – davon 2,699 Mio. € für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie 1,801 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug.
- Im Januar 2023 wurden tatsächlich nur 20.793,35 € ausgegeben: 15.324,82 € für die Gerichte und 5.468,53 € für Justizanstalten, hauptsächlich für Tests, Reinigungsartikel, Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung.
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