Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie eine Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte. Arbeitgeber erhalten Erstattungen, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Lohns liegen.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderung betreuen, für bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt zu werden, während das Gehalt weitergezahlt wird.
- Der Arbeitgeber erhält für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund; die Höhe variiert je nach Phase (ein Drittel bis 100 % des Entgelts) und ist auf die monatliche ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
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