Zusammenfassung
Der Bericht informiert den Nationalrat über die Nutzung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Februar 2023, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsanstalten sicherzustellen. Für das Jahr 2023 wurden 4,5 Mio. € für UG 13 bereitgestellt; im Februar flossen 7.998,71 € in die Gerichte für Schutzmaterialien und Tests.einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds stellt für das Jahr 2023 insgesamt 4,5 Mio. € bereit, um den Justizbetrieb während der Pandemie zu sichern.
- Davon sind 2,699 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € für Gerichte sowie Staatsanwaltschaften vorgesehen.
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