Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im Februar 2023 – COVID‑19‑Fonds

Zusammenfassung

Der Bericht informiert den Nationalrat über die Nutzung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Februar 2023, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsanstalten sicherzustellen. Für das Jahr 2023 wurden 4,5 Mio. € für UG 13 bereitgestellt; im Februar flossen 7.998,71 € in die Gerichte für Schutzmaterialien und Tests.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds stellt für das Jahr 2023 insgesamt 4,5 Mio. € bereit, um den Justizbetrieb während der Pandemie zu sichern.
  • Davon sind 2,699 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € für Gerichte sowie Staatsanwaltschaften vorgesehen.

Eingebracht von

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