Zusammenfassung
Der Bericht des Innenministeriums für Januar 2023 zeigt, dass im Bundesbudget‑Ausführungsplan 2023 keine Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds vorgesehen sind. Bei Bedarf muss ein Antrag nach Art. V Z 4 lit. a BFG 2023 beim Finanzministerium gestellt werden; der nächste Bericht folgt bei Antragstellung oder Auszahlung, spätestens bis Dezember 2023.einfache Mehrheit XXVII 29.03.2023
Bericht
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für das Jahr 2023 wurden im Bundesbudget‑Ausführungsplan (BVA) keine Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds eingeplant.
- Falls Mittel aus dem Fonds benötigt werden, muss ein Antrag nach Art. V Z 4 lit. a BFG 2023 beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht werden.
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