Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 Eltern und pflegenden Angehörigen sowie schwangeren Beschäftigten bezahlte Freistellungen ermöglichte, um Betreuungspflichten trotz Pandemie zu erfüllen.einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen eine bezahlte Freistellung von bis zu drei bzw. vier Wochen, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, gestaffelt nach sieben Phasen – von einem Drittel bis zu 100 % des Lohns.
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