COVID‑19‑Fonds: Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung für Schwangere (2020‑2023)

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 Eltern und pflegenden Angehörigen sowie schwangeren Beschäftigten bezahlte Freistellungen ermöglichte, um Betreuungspflichten trotz Pandemie zu erfüllen.
einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen eine bezahlte Freistellung von bis zu drei bzw. vier Wochen, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, gestaffelt nach sieben Phasen – von einem Drittel bis zu 100 % des Lohns.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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