Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler:innen (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die COVID‑19‑Notfallhilfe für selbständige Künstler*innen zusammen: Budgetentwicklung, Anspruchsvoraussetzungen, ausgezahlte Beträge und Verwaltungskosten von Juli 2020 bis April 2022.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen am 07.07.2020 geschaffen und lief bis zum 30.04.2022.
  • Anspruchsberechtigt waren Personen, die bis zum 13.03.2020 in der SVS pflichtversichert waren, ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten und durch COVID‑19 in eine wirtschaftliche Notlage geraten waren; Personen mit Arbeitslosengeld oder bereits erhaltenen Härtefallfonds-Leistungen waren ausgeschlossen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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