COVID‑19‑Fonds‑Verwendung im Justizbereich – März 2023

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz für März 2023 beschreibt, wie 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds für die Aufrechterhaltung des Betriebs an Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf‑ und Maßnahmenvollzug verwendet wurden, vor allem für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Für das Jahr 2023 wurden dem Justizbereich insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds zugewiesen.
  • Davon flossen 2,699 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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