Bericht über fehlende Mittelverwendung aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im März 2023 (Untergliederung 43)
Zusammenfassung
Das Bundesministerium meldet für März 2023, dass in Untergliederung 43 keine Ein‑ oder Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erfolgt sind. Damit wird die Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑FondsG erfüllt.einfache Mehrheit XXVII 07.06.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im März 2023 gab es in Untergliederung 43 weder Einzahlungen noch Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds.
- Der Bericht erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat.
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