Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im April 2023 durch COVID‑19‑Fonds

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz zeigt, dass im April 2023 16.911,52 € aus dem COVID‑19‑Krisenfonds für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel ausgegeben wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug aufrechtzuerhalten.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Für das Haushaltsjahr 2023 wurden dem UG 13 insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds zugewiesen.
  • Davon flossen 2,699 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € in Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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