COVID‑19‑Fonds: Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung Schwangere (2020‑2023)

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Mittel für die Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen bereitgestellt wurden. Beide Maßnahmen ermöglichen Freistellungen bei voller Lohnfortzahlung, wobei der Bund die Kosten erstattet.
einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen pro Phase freigestellt zu werden, während das Gehalt weitergezahlt wird.
  • Der Bund erstattet den Arbeitgebern die fortgezahlten Löhne, wobei die Erstattungshöhe je nach Phase variiert – von einem Drittel bis zu 100 % des Entgelts, gedeckelt an der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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