Follow‑up‑Prüfung zur Löschung von Abgabenrückständen
abgestimmt am 21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das Finanzministerium Empfehlungen zur Löschung von Steuerrückständen umgesetzt hat. Nur ein Teil der Maßnahmen wurde vollständig realisiert; zentrale Defizite bestehen bei Analyse‑Tools, Personal‑ und Wissensmanagement sowie beim Anfechtungsrisiko im Insolvenzverfahren.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Umsatzsteuer bleibt das größte Risiko für Steuerausfälle; das Ministerium hat Registrierkassenpflicht und elektronische Sicherheitslösungen eingeführt, bewertet jedoch das verbleibende Ausfallsrisiko als hoch.
Im Insolvenzverfahren kann die bereits vereinnahmte Umsatzsteuer angefochten werden, sodass das Finanzamt Geld zurückzahlen muss; eine Gesetzesänderung zur Reduktion dieses Risikos wurde empfohlen, bleibt aber unbeantwortet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.