COVID‑19‑Fonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung Schwangerer

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Fonds von 2020 bis 2023 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmern mit Kindern bis 14 Jahre oder pflegenden Angehörigen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen freigestellt zu werden, wobei das Gehalt vollständig weitergezahlt wird.
  • Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % liegt und an der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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