Zusammenfassung
Der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt und Energie hat im Mai 2023 einen Bericht nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG vorgelegt. Der Bericht stellt fest, dass im Berichtszeitraum keine Zahlungen aus dem Krisenfonds an die Untergliederung 43 erfolgt sind.einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht informiert über die Finanzflüsse des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Mai 2023 für den Bereich Klima, Umwelt und Energie.
- Im Berichtszeitraum wurden keinerlei Ein- oder Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds an die Untergliederung 43 vorgenommen.
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