COVID‑19‑Krisenfonds – Sonderbetreuungszeit & Sonderfreistellung für Schwangere (2020‑2023)
Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von März 2020 bis Juni 2023 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen finanzierte. Beide Programme ermöglichten bezahlte Freistellungen bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen oder hohem Infektionsrisiko, wobei die Kosten vom Bund erstattet wurden.
einfache MehrheitXXVII11.10.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei behördlich geschlossenen Betreuungseinrichtungen oder wegen Verkehrsbeschränkungen bezahlte Freistellung zu nehmen.
Die SBZ wurde in acht zeitlich befristeten Phasen organisiert; die Erstattungsquote für Arbeitgeber stieg von einem Drittel (Phase 1‑2) über die Hälfte (Phase 3) bis zu 100 % des fortgezahlten Entgelts (Phase 4‑8).