Zusammenfassung
Der Juni‑2023‑Bericht des BMK nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG zeigt, dass in der Untergliederung Klima, Umwelt und Energie keine Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds verwendet wurden.einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht wird gemäß der gesetzlichen Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes erstellt.
- Im Juni 2023 gab es in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keinerlei Ein- oder Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds.
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