Juni‑2023‑Bericht: Keine Auszahlungen aus dem COVID‑19‑Fonds für Klima‑Umwelt‑Energie

Zusammenfassung

Der Juni‑2023‑Bericht des BMK nach § 3 Abs. 5 COVID‑19‑FondsG zeigt, dass in der Untergliederung Klima, Umwelt und Energie keine Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds verwendet wurden.
einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bericht wird gemäß der gesetzlichen Berichtspflicht nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes erstellt.
  • Im Juni 2023 gab es in der Untergliederung 43 (Klima, Umwelt und Energie) keinerlei Ein- oder Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds.

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