COVID‑19‑Fonds: Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im Juli 2023

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz beschreibt die Verwendung von 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im Juli 2023, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten durch Beschaffung von Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmitteln sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Strafrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Für das Haushaltsjahr 2023 wurden insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für UG 13 bereitgestellt.
  • Davon flossen 2,699 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € in Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Eingebracht von

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