Finanzielle Besserstellung der Exekutive – Erhöhung des Grundgehalts von Polizeibeamt*innen
abgestimmt am 23.11.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das das Grundgehalt von Polizeibeamt*innen erhöht, indem alle pensionsbegründenden Zulagen in das Grundgehalt eingerechnet werden. Der zusätzliche Finanzbedarf wird mit rund 404 Mio. € für das Jahr 2024 angegeben.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Entschließung
Einkommen
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fordert einen Gesetzentwurf, der das Grundgehalt von Polizeibeamt*innen erhöht, indem alle pensionsbegründenden Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt eingerechnet werden.
Für das Jahr 2024 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 403,8 Mio. € im Bundesvoranschlag (UG 11 – Inneres) angegeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.