Schrittweise Öffnung des Sports und finanzielle Unterstützung der Vereine während COVID‑19
abgestimmt am 28.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine schrittweise Öffnung des Sports in Österreich, beginnend mit Outdoor‑Sportstätten ab dem 1. Mai, und gleichzeitig finanzielle Hilfen für betroffene Sportvereine. Zudem soll das Einkommensteuergesetz so angepasst werden, dass Aufwandsentschädigungen weiterhin steuerfrei bleiben.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Entschließung
Sport
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Outdoor‑Sportstätten (z. B. Tennis‑, Golf‑ und Leichtathletikplätze) dürfen ab dem 1. Mai wieder genutzt werden, wenn ein Abstand von mindestens zwei Metern gewährleistet ist.
Spitzensportler, die beruflich aktiv sind oder an internationalen Wettkämpfen teilnehmen, dürfen seit dem 20. April Sportstätten wieder benutzen, unter Einhaltung von Abstands‑ und Hygieneregeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.