Anhebung der Haftungsobergrenze für Gemeinden bis 31.12.2022
abgestimmt am 18.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Haftungsobergrenze für Gemeinden bis Ende 2022 von 75 % wieder auf 120 % zu erhöhen, um coronabedingte Finanzengpässe zu überbrücken und das Kommunalinvestitionspaket 2020 wirksam zu machen.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Durch die Reduzierung des Berechnungsfaktors auf 75 % können viele Gemeinden ihre Haftungsobergrenze überschreiten und erhalten keine Zwischenfinanzierungen mehr, was die Umsetzung von Investitionsprojekten gefährdet.
Der Antrag fordert, die Vereinbarung nach Art. 15a B‑V‑G bis zum 31. Dezember 2022 auszusetzen und den Berechnungsfaktor wieder auf 120 % zu setzen, um den Kommunen ausreichende Finanzierungsoptionen zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.