Entschließungsantrag für rasche Maßnahmen zur Barrierefreiheit
abgestimmt am 22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag von Verena NuRbaum fordert die Bundesregierung auf, Barrierefreiheit als Grundrecht stärker zu verankern. Er kritisiert, dass OIB‑Richtlinien ohne Beteiligung von Menschen mit Behinderungen verbindlich erklärt werden können, und verlangt konkrete Maßnahmen wie Pflichtinhalte in Ausbildungsvorschriften und die Kopplung von Wohnbauförderungen an barrierefreie Planung.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Baupolitik
Mensch mit Behinderung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Barrierefreiheit ist ein Grundrecht und muss in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ohne Einschränkungen gewährleistet werden.
Im Normerzeugungs‑Verfahren (ONORM) sind Menschen mit Behinderungen laut Bundes‑Normengesetz 2016 ausdrücklich beteiligt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.